Kündigungsschutz und Abfindung, 2020-09-10T08:37:27+02:00

Kündigungsschutz und Abfindung,

Aushandlung von Aufhebungsvereinbarungen

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Man hat Ihnen eine Kündigung angedroht oder Sie haben bereits eine Kündigung erhalten? 

Unsere Experten überprüfen, ob Ihre Kündigung rechtswirksam ist und welche Rechte Sie geltend machen können. Möglich sind z.B. das Recht auf  Weiterbeschäftigung, das Recht auf Zahlung einer Abfindung und natürlich Ihr Anspruch auf das bestmögliche Arbeitszeugnis.

Es kann aber auch sinnvoll sein, einen langen und belastenden Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden. Unser zweiter Schwerpunkte ist es daher, Sie bei außergerichtlichen Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber zu beraten und zu unterstützen, insbesondere, für Sie einen bereits vorliegenden Aufhebungsvertrag zu prüfen oder den besten  Aufhebungsvertrag zu verhandeln.

Wichtig sind für Sie hier vor allem vier  Punkte:
1. Die Zahlung einer möglichst hohen Abfindung,
2. die Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld,
3. eine Freistellung,
4. die Mitnahme von betrieblichen Altersversorgungsansprüche.

Eine ungünstige Vertragsgestaltung kann Sie viel Geld kosten. Unterzeichnen Sie daher Aufhebungsvereinbarungen nicht, ohne sich vorher kompetent anwaltlich beraten zu lassen.

Wir stehen Ihnen dafür jederzeit zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns gerne entweder unter sekretariat@braun-rae.de oder unter der Telefonnummer +49 (0)89/88 909 372

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