Patienten- und Betreuungsverfügung, Vorsorge- und Generalvollmacht 2020-04-16T11:31:00+02:00

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Rechtsanwälte München

Patienten- und Betreuungsverfügung,
Vorsorge- und Generalvollmacht

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Aktuell führt uns die Corona-Krise wieder vor Augen, von welcher Bedeutung die Errichtung einer Patienten- und Vorsorgevollmacht ist, gegebenenfalls auch die Erteilung einer Generalvollmacht!

Diese Dokumente besitzen eine enorme Tragweite und sollten nicht nur „schnell“ aus dem Internet heruntergeladen, unterschrieben und dann irgendwo abgelegt werden.

Eine Patientenverfügung hat weitreichende Konsequenzen. Sie sollte inhaltlich sorgfältig überlegt sein und individuell auf die persönlichen Bedürfnisse und Überzeugungen zugeschnitten werden. In einer Situation, in der die Patientenverfügung zum Tragen kommt, hängen Sie von dem darin von Ihnen Festgelegten ab, ohne nochmals Einfluss nehmen zu können.

Gut beraten sind Sie auch mit einer rechtzeitig erstellten und individuell auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittenen Betreuungsverfügung . Mit einer Betreuungsverfügung können Sie heute noch selbst über wichtige Fragen entscheiden und für Situationen Regelungen treffen, die anderenfalls von Dritten für Sie entschieden und geregelt werden. Ebenso können Sie festlegen, wer für Sie Entscheidungen treffen soll, um eine Betreuung durch unerwünschte oder sogar unbekannte Personen zu vermeiden.

Mit Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht sorgen Sie aber nicht nur für sich selbst, sondern helfen auch Ihrer Familie dabei, in den von Ihnen festgelegten Lebenslagen sicher zu sein, diejenigen Entscheidungen zu treffen, die Sie für sich selbst gewünscht haben. So geben Sie Ihren Lieben die Sicherheit, für Sie richtig zu handeln und auch schwere Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen.

Für alle in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen stehen wir Ihnen mit  Erfahrung und Einfühlungsvermögen zur Verfügung.

Wir beraten und unterstützen Sie mit umfassender Sachkompetenz und der in diesem Bereich unerlässlichen Sensibilität für die Bedürfnisse der Betroffenen.

Für die Terminvereinbarung stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch ((089) 88 909 372, für Notfälle: 0171 8208818), per Telefax ((+089) 88 909 379), E-Mail (sekretariat@braun-rae.de) oder direkt über das unten stehende Kontaktformular zu Verfügung.

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