BRAUN RECHTSANWÄLTIN MÜNCHEN
Anwälte
- Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Universität Wien und der Tulane University – New Orleans, L
- Zugelassen als Rechtsanwältin seit 1992, Mitglied der Rechtsanwaltskammer München,
- IHK-zertifizierte Wirtschaftsmediatorin, Mitglied in der Deutschen Stiftung Mediation,
- IHK-Zertifizierter Business Coach, Mitglied im Deutschen Fachverband Coaching,
- IHK-zertifizierte Online-Trainerin,
- Lehrbeauftragte für Internationales Privatrecht an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten (bis 2018),
- Lehrbeauftragte für Wirtschaftsrecht, Multidimensional Leadership und Digital Business Modelling und Entrepreneurship sowie Verhandlungstechniken an der Hochschule der Bayerischen Wirtschaft,
- Lehrbeauftragte für Privatrecht an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München (bis 2024),
- Lehrbeauftragte Bachelor und Master für den Schwerpunkt „Familienunternehmen“ an der Munich Business School,
- Mitglied des Senats der Hochschule der Bayerischen Wirtschaft,
- Mitglied des Hochschulrates der Hochschule der Bayerischen Wirtschaft,
- Mitglied der Prüfungskommission der Wirtschaftsprüferkammer des Bundes,
- Mitglied im Prüfungsausschuss für Steuerberater beim Bay. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat,
- Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats des „SOS-Kinderdörfer weltweit Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V.“ ,
- Dozentin an der Priv. Berufsfachschule für medizin. Fachangestellte (Walner-Schulen) d.Vereins z.Förd.d.Ausb.u.Fortbildung i.d.med.Assistenzber. e.V., München, (bis 2018)
- Referentin für die Bayerische Landesärztekammer im Rahmen der ärztlichen Fortbildung (www.blaek.de),
- Referentin bei Wolters Kluwer Deutschland GmbH,
- Referentin an der IHK für München und Oberbayern zu den Themen Mitarbeiterführung, Kommunikation und Verhandlungstechnik,
- Referentin beim Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V.,
- Referentin in der Rechtsanwaltskammern München, Stuttgart und Koblenz,
- Mitglied des Vorstandes und Aufsichtsrates der SOS Kinderdörfer weltweit (bis 2022)
- Stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der Hermann-Gmeiner Stiftung (bis 10/2016),
- Mitglied des Senats SOS-Kinderdorf International, Dachverband aller SOS-Kinderdorf Vereine (bis 06/2016),
- Mitglied des Leadershp Selection Committee des Senats SOS-Kinderdorf International bis (06/2016).
- Professorin für Wirtschaftsrecht (seit 12/2021).
Gebühren
durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmt, für welche anwaltlichen Tätigkeiten welche Gebühren in welchem Umfang anfallen. Je nach Art unserer Tätigkeit, z. B. die außergerichtliche Vertretung, Besprechungen mit Gegnern, Verhandlungen mit Dritten, Mitwirkung an dem Zu-Stande-Kommen einer Einigung in einer Streitigkeit (Vergleich), Vertretung in einem Rechtsstreit, fallen eine oder auch mehrere Gebühren an. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz orientiert sich die Höhe der Gebühren grundsätzlich am Gegenstandswert. Es ist aber auch eine Vergütung nach Zeitaufwand möglich. Welche Vergütungsbasis in Ihren Fall sinnvoll ist, besprechen wir mit Ihnen im ersten Gespräch.
Mandatsbedingungen
1.)
- Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Bevollmächtigten unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis ist München. Die Bevollmächtigte prüft ausschließlich deutsches Recht. Steuerrechtliche Aspekte sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Auftrages. Vor Mandatsübernahme hat die Bevollmächtigte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beratung und Bearbeitung nach eritreischem Rechts nicht übernommen werden kann. Diesbezüglich ist gegebenenfalls ein weiterer Experte auf Kosten des Auftraggebers hinzuzuziehen.
- Die Haftung der Bevollmächtigten wird im Einzelfall für alle Fälle eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Vermögensschadens beschränkt auf € 1. Mio; eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht bei der ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz1, 40477 Düsseldorf. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Ebenso unberührt bleibt die Haftung für große Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche Dritter aus dem Mandatsverhältnis. Die persönliche Haftung wird beschränkt auf Frau Rechtsanwältin Michaela Braun, die das Mandat im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Befugnisse alleine und ausschließlich bearbeitet. Wenn eine in der Versicherungssumme weitergehende Haftung gewünscht wird, so kann auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers und auf dessen Kosten eine Einzelfallversicherung zu einer höheren Haftungssumme abgeschlossen werden. Diese Haftungsbeschränkung gilt mit Mandatserteilung.
- Die Vergütung der Bevollmächtigten berechnet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Abweichend hiervon kann im Einzelfall eine Honorarvereinbarung getroffen werden, soweit dies gesetzlich (§ 4 RVG) zulässig ist. Die Bevollmächtigte kann bereits bei Erteilung des Mandats für die voraussichtlichen Gebühren/Honorare und Auslagen unter Übersendung einer entsprechenden Rechnung einen angemessenen, frei verrechenbaren Vorschuss fordern und die Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit von dessen Bezahlung abhängig machen. Sowie nach vorheriger Androhung nebst Fristsetzung weitere Leistungen ablehnen und das Mandat mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen eine Forderung des Rechtsanwalts nur berechtigt, soweit die Forderung schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Reisekosten, Telefon, Telefax, Fotokopien, Kosten für die Einschaltung externer Datenbanken (z.B. Juris, Lexinform etc.) und Mehrwertsteuer auf alle Gebühren, Honorare und Kosten werden zusätzlich berechnet. Das Honorar ist mit Rechnungstellung fällig. Der Auftraggeber ist ausdrücklich damit einverstanden, dass der Rechtsanwalt eigene Vergütungsforderungen, gleich welcher Art oder Bezeichnung sowie unabhängig von ihrer Fälligkeit, von für den Auftraggeber eingehenden Beträgen, gleich welcher Art und welcher Angelegenheit sie zuzuordnen sind, einbehält.
- Der Auftraggeber hat die Bevollmächtigte grundsätzlich schriftlich zu informieren; soweit die Übergabe von Unterlagen erforderlich ist, sind grundsätzlich nur Kopien zu übergeben, die Anforderung von Originalen durch die Rechtsanwälte kann auch mündlich geschehen. Der Auftraggeber ist gehalten, sich sämtliche ihm übersandten Schriftstücke sorgfältig durchzulesen und seine Anmerkungen und Kommentare möglichst unverzüglich schriftlich an die Rechtsanwälte zu übermitteln. Es wird darauf hingewiesen, dass bei nur telefonischer Mitteilung an einen nichtanwaltlichen Mitarbeiter des Rechtsanwalts die rechtzeitige Weiterleitung an den bearbeitenden Rechtsanwalt nicht immer gewährleistet werden kann.
- Für den Umfang der zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei mündlichen oder fernmündlichen Auskünften und Erklärungen von erheblicher rechtlicher oder wirtschaftlicher Bedeutung eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Anderenfalls kann er sich auf die Verbindlichkeit der Auskunft oder Erklärung nicht berufen.
- Ansprüche gegen die Bevollmächtigte verjähren in 3 (drei) Jahren ab Entstehung des Anspruchs, spätestens jedoch 3 (drei) Jahre ab Beendigung des Mandats. Der Auftrag gilt spätestens bei Übersendung der letzten Honorarnote als beendet.
- Der Auftraggeber ist darüber belehrt, dass die Versendung von elektronischer Post per E-Mail eine unsichere Übertragungsart darstellt, insbesondere nicht sichergestellt werden kann, dass E-Mail-Nachrichten sicher übertragen werden oder deren Inhalt nicht durch Dritte unberechtigt verändert wird oder Anhänge durch Dritte unberechtigterweise mit übertragen werden. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Korrespondenz und die Übermittlung von Unterlagen jeglicher Art, auch gerichts- und behördenrelevanter Dokumente ausschließlich im elektronischen Datenaustausch über die bekanntgegebenen E-Mail Adressen erfolgen kann.
- Die Verpflichtung der Bevollmächtigten zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten erlischt 3 (drei) Jahre nach Beendigung des Auftrages.
- Sollten einige der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, tritt an ihre Stelle eine inhaltlich geltungserhaltend auf das zulässige Maß reduzierte Bestimmung und wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.