Restrukturierung, Entschuldung, Insolvenzvermeidung 2020-05-28T09:40:08+02:00

Coronahilfe, Restrukturierung, Entschuldung, Insolvenzvermeidung

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Coronahilfe

Die Corona-Krise hat viele Selbständige und Familienunternehmen unverschuldet in eine wirtschaftlich nie erwartete Situation gebracht. Aber auch diese Krise kann gemeistert werden! Wir bieten spezielle Beratungsdienstleistungen an:(“Coronahilfeberatung”)

Wir analysieren Ihre Situation und entscheiden nach genauer Prüfung gemeinsam mit Ihnen, welcher der beste Weg für Sie aus der Krise ist. Dabei  unterstützen wir Sie mit unserem breit gefächerten Expertennetzwerk, das alle Bereiche einer solchen Situation optimal bearbeiten und wieder erfolgreich ausrichten kann, von den Verhandlungen mit Ihren Gläubigern, über die bestmögliche Verwertung bis hin zu einem erfolgreichen Wiederaufbau.

Auf diese Weise ergibt sich die Möglichkeit, den Weg in die Insolvenz zu vermeiden und neu durchzustarten.

Dazu ist es unerlässlich, dass Sie frühzeitig handeln!

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin so lange noch Zeit für neue Überlegungen besteht und Spielräume genutzt werden können. In der Corona-Krise trifft es jeden: Scham und Verdrängung sind jetzt fehl am Platz!

Für die Terminvereinbarung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung:
Telefonisch unter: (089) 88 909 372 (für Notfälle: 0171 8208818), per Telefax: (+089) 88 909 379, per E-Mail: (sekretariat@braun-rae.de) oder direkt über das unten stehende Kontaktformular.

Sollte  eine Insolvenz tatsächlich unvermeidbar sein, so können wir Sie auch hier kompetent vorbereiten:
Nach § 305 InsO müssen Sie den Gerichten eine Bescheinigung vorlegen, aus der sich ergibt, daß Sie innerhalb der letzten sechs Monate eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern versucht haben aber nicht erzielen konnten.

Diese Unterlagen können nach § 305 InsoO nur von bestimmten, dazu ermächtigten Personen erstellt werden.

Wir sind solche ermächtigten Personen nach § 305 InsO und können für Sie den Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern unternehmen und diesen dann wie gesetzlich vorgeschrieben bescheinigen.

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